MITTEILUNGEN
ZUVERDIENSTVERBOT AUFHEBEN!
Für eine adäquate Regelung bei Erwerbslosigkeit
Seit 1.1.2026 besteht bei Arbeitslosigkeit ein weitestgehendes Zuverdienstverbot. Dieses Verbot trifft Künstler/innen, Kultur- und Medienarbeiter/innen besonders hart. Sparpakete verschärfen die Situation zusätzlich. Die Politik scheint keine Eile damit zu haben, diese Neuregelung zureparieren. Wir haben diese Zeit nicht.
Einkommen in Kunst und Kultur kommen auf vielerlei Wegen zustande. Ein zentraler Bestandteil sind kurzfristige und kleinere Einkommen aus Lesungen, Drehtagen, Einzelauftritten an Theatern, aus Künstler/innengesprächen oder Abrechnungen aus Verwertungen. Geringfügige Tätigkeiten in Kunst und Kultur verhindern keine Vollzeitbeschäftigung, sie sind oftmals der Schlüssel dazu. Wer absagt, wird nicht mehr gefragt.
Soziale Sicherheit ist unter solchen Umständen überlebensnotwendig. Nicht nur, um überhaupt von etwas leben zu können, sondern auch um zu wissen: Wenn etwas schief geht, steht nicht sofort die ganze Existenz auf dem Spiel.
Für viele, die bisher geringfügig dazuverdient haben, bricht nundie Möglichkeit weg, Arbeitslosengeld zu beziehen. Dieser Wegfall istnicht laut. Und er führt nicht zu 1000fachen Fällen von Streichungen des Arbeitslosengeldes. Vielmehr führt er zu 1000fachen Fällen, in denen Künstler/innen ihre für ihre Berufe typischen kurzfristigen geringfügigen Beschäftigungen nicht mehr wahrnehmen können und ihre künstlerische Arbeit auf einkommenslose Tätigkeiten beschränken oder einstellen. Selbst das ist nicht immer möglich: Wer eine der automatischen Abrechnungen von Verwertungsgesellschaften erhält, wird mit dem Entzug des Arbeitslosengeldes bestraft.
Auch Auftrag- und Arbeitgeber/innen in der Kunst und Kultur sind von der Neuregelung betroffen, sie können Künstler/innen und Kulturarbeiter/innen ihrer Wahl, die unter das Zuverdienstverbot fallen, nur dann geringfügig engagieren, wenn diese in dieser Zeit nicht arbeitslos sind. Unddamit eigentlich nicht, weil deren Arbeitslosigkeit nicht vorherzusehen ist.
Soweit darf es nicht kommen. Das Zuverdienstverbot muss weg.
Es ist eine gravierende Verschlechterung der sozialen Lage der Künstler/innen, nicht die Verbesserung, die im Regierungsprogramm versprochen wurde.
Die GAV unterstützt diesen Aufruf der IG Autorinnen Autoren und des Kulturrat Österreich.
(02.03.2026)
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Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung trauert um Wilfried Steiner,
der am 17. Feber 2026 im 66. Lebensjahr verstorben ist.
(19.02.2026)
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Das Blutvergiessen im Iran muss sofort enden!
#FreeIran
Menschrechte, Freiheit, Gleichheit jetzt!
Wir fordern die Einhaltung der Menschenrechte, besonders das Recht auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gleichberechtigung.
All diese Rechte werden im Iran schon seit Jahrzehnten mit Füssen getreten, die aktuelle blutige Eskalation durch den Iranischen Staatsapparat stellt aber alles bisherige in den Schatten.
Wir fordern die Österreichische Regierung und die Verantwortlichen der Europäischen Union auf, Druck auf den iranischen Unrechtsstaat auszuüben, damit das Blutvergiessen endet, die illegitimen Todesurteile aufgehoben und die Hinrichtungen gestoppt werden. Danach muss das Regime, das offensichtlich gänzlich den Rückhalt in der Bevölkerung verloren hat, einen friedlichen und geordneten Übergang zu demokratischen, freien und fairen Wahlen ermöglichen.
(15.01.2026)
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Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung trauert um Manfred Moser,
der, wie wir jetzt erst erfahren haben, bereits am 31. Dezember 2022 im 79. Lebensjahr verstorben ist.
(06.01.2026)

